Wände und Decken
Streichen oder tapezieren – der Kern jeder Schönheitsreparatur. Gemeint ist das Beseitigen normaler Wohnspuren, nicht eine Luxussanierung.
Richtpreise Wohnung · inkl. MwSt.
Wände und Decken in Weiß, normaler Zustand. Den verbindlichen Festpreis nennen wir nach der kostenlosen Besichtigung.
Viele Klauseln zu Schönheitsreparaturen sind unwirksam. Hier steht, was gilt und was es kostet – und wenn gestrichen werden muss, erledigen wir das vor Ihrem Übergabetermin.
Erstellt mit AIKurz gesagt
Nur, wenn Ihr Mietvertrag Sie wirksam dazu verpflichtet – und viele Klauseln sind es nicht. Unwirksam sind laut Bundesgerichtshof etwa starre Fristenpläne, Quotenklauseln und die Renovierungspflicht für eine unrenoviert übernommene Wohnung ohne angemessenen Ausgleich. Muss gestrichen werden, kostet eine 2-Zimmer-Wohnung in Weiß bei uns ca. 1.670–2.260 € inklusive Mehrwertsteuer.
Name, Telefonnummer und kurz, was gestrichen werden soll — mehr brauchen wir nicht. Wir melden uns persönlich, kommen kostenlos zur Besichtigung und nennen danach einen Festpreis.
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| Klausel oder Lage | Gilt sie? | Was das für Sie heißt |
|---|---|---|
| Starre Fristen: „Küche alle 3 Jahre, Wohnräume alle 5 Jahre“ | Nein | Die ganze Renovierungspflicht entfällt (BGH, VIII ZR 361/03). Steht dort „in der Regel“ oder „im Allgemeinen“, kommt es auf den genauen Wortlaut an. |
| Wohnung unrenoviert übernommen, kein angemessener Ausgleich | Nein | Sie müssen nicht die Spuren Ihres Vormieters beseitigen. Ein Nachlass von einer halben Monatsmiete reicht laut BGH nicht. Den Zustand beim Einzug müssen Sie belegen können. |
| Absprache mit dem Vormieter, seine Renovierung zu übernehmen | Ändert nichts | Die Vereinbarung bindet nur Sie und den Vormieter, nicht den Vermieter (BGH, VIII ZR 277/16). |
| Quotenklausel: anteilige Kosten bei Auszug vor Fristablauf | Nein | Generell unwirksam – egal, ob die Wohnung renoviert übergeben wurde (BGH, VIII ZR 242/13). |
| „Nur helle, neutrale Farben“ schon während der Mietzeit | Nein | Die Klausel kippt die gesamte Pflicht (BGH, VIII ZR 224/07). Während der Mietzeit gestalten Sie Ihre Wände selbst. |
| „Renovierung nur durch einen Fachbetrieb“ | Nein | Eine Klausel darf Ihnen nicht verbieten, selbst zu streichen (BGH, VIII ZR 294/09). Ein Malerbetrieb ist ein Angebot, keine Pflicht. |
| Renoviert übernommen, Klausel ohne starre Fristen und Farbvorgaben | Kann gelten | Dann ist die Pflicht oft wirksam. Ob tatsächlich gestrichen werden muss, hängt vom Zustand der Räume ab. |
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Ob eine Klausel in Ihrem Vertrag wirksam ist, hängt vom genauen Wortlaut ab – im Zweifel hilft der örtliche Mieterverein.
Für Wände und Decken in Weiß bei normalem Zustand: 1 Zimmer ca. 830–1.070 €, 2 Zimmer ca. 1.670–2.260 €, 3 Zimmer ca. 2.140–2.740 € – Endpreise inklusive Mehrwertsteuer. Beim Auszug kommen oft diese vier Punkte dazu:
Dunkle oder kräftige Töne decken nicht in einem Anstrich – meist braucht es Grundierung und zwei Lagen.
Sie schlagen durch normale Farbe wieder durch. Ein Sperrgrund vorher verhindert, dass die Flecken nach dem Trocknen zurückkommen.
Viele Dübellöcher, ausgerissene Stellen oder Risse im Putz werden gespachtelt und geschliffen, bevor gestrichen wird.
Lackflächen sind eigene Arbeit: anschleifen, vorlackieren, lackieren. Wir nennen sie im Angebot getrennt.
Danach bekommen Sie einen Festpreis, der hält — keine Nachträge, wenn die Wand doch mehr Arbeit macht als gedacht.
Schönheitsreparaturen
Streichen oder tapezieren – der Kern jeder Schönheitsreparatur. Gemeint ist das Beseitigen normaler Wohnspuren, nicht eine Luxussanierung.
Lackierte Heizkörper samt sichtbarer Heizungsrohre gehören üblicherweise dazu. Abgeplatzter Lack wird geschliffen und hitzebeständig neu lackiert.
Türblätter, Zargen und Fensterrahmen werden innen gestrichen oder lackiert. Die Außenseite von Fenstern und Wohnungstür ist Sache des Vermieters.
Parkett abschleifen oder Teppich erneuern sind keine Schönheitsreparaturen. Brandflecken, Wasserschäden oder herausgerissene Dübel sind eine eigene Frage – das klären Sie mit dem Vermieter.

Wir kommen kostenlos vorbei oder schauen uns Fotos an und sagen Ihnen, welche Arbeiten für eine saubere Übergabe anfallen. Die rechtliche Prüfung Ihres Vertrags übernimmt der Mieterverein, nicht wir.
Sie bekommen einen Festpreis und einen Termin vor Ihrem Übergabetermin – mit Puffer, damit die Farbe trocken ist, wenn der Vermieter kommt.
Wir decken Böden ab, spachteln Löcher, streichen Wände, Decken und auf Wunsch Türen und Heizkörper. Danach räumen wir Abdeckung und Material weg – die Räume sind bereit für die Übergabe.
Phil und sein Team haben unsere Altbauwohnung komplett verwandelt. Sauber, pünktlich und mit einem Ergebnis, das begeistert.
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Nein. Stand 22. Oktober 2026 gibt es keine Gesetzesänderung zu Schönheitsreparaturen. Die geplante Mietrechtsreform („Miete II“, Regierungsentwurf vom 29. April 2026) betrifft unter anderem Indexmieten, möblierte Wohnungen und Kurzzeitmieten, nicht das Streichen beim Auszug. Was gilt, ergibt sich aus § 535 BGB und den Urteilen des Bundesgerichtshofs.
Eine allgemeine Pflicht zu Weiß gibt es nicht. Wer aber eine neutral gestrichene Wohnung übernommen hat und sie mit kräftig farbigen Wänden zurückgibt, riskiert Schadensersatz (BGH, VIII ZR 416/12). Helle, neutrale Töne sind deshalb der sichere Weg. Eine Klausel, die schon während der Mietzeit bestimmte Farben vorschreibt, ist dagegen unwirksam.
Nach dem Bundesgerichtshof nicht, wenn Sie dafür keinen angemessenen Ausgleich bekommen haben – eine halbe Monatsmiete Nachlass reichte im entschiedenen Fall nicht. Auch eine Absprache mit dem Vormieter ändert daran nichts. Wichtig: Den unrenovierten Zustand beim Einzug müssen Sie belegen, etwa mit Übergabeprotokoll und Fotos.
Sie dürfen selbst streichen – eine Klausel, die Ihnen das verbietet, ist unwirksam (BGH, VIII ZR 294/09). Das Ergebnis muss allerdings ordentlich aussehen. Wer wenig Zeit hat, kräftige Farben überdecken muss oder Türen und Heizkörper lackieren soll, ist mit einem Malerbetrieb meist schneller und auf der sicheren Seite bei der Übergabe.
Für Wände und Decken in Weiß bei normalem Zustand liegen unsere Richtpreise bei ca. 830–1.070 € für 1 Zimmer, 1.670–2.260 € für 2 Zimmer und 2.140–2.740 € für 3 Zimmer – Endpreise inklusive Mehrwertsteuer. Teurer wird es durch farbige Wände, Nikotin- oder Wasserflecken, viele Löcher und lackierte Türen oder Heizkörper. Den Festpreis nennen wir nach der kostenlosen Besichtigung.
Je früher Sie anfragen, desto sicherer bekommen Sie den Termin vor der Übergabe. Eine leere 2-Zimmer-Wohnung ist in der Regel in ein bis zwei Tagen gestrichen, dazu kommt Trocknungszeit. Wenn es eilt, rufen Sie direkt an – dann sagen wir Ihnen sofort, ob es klappt.
Nur, wenn Ihre Renovierungspflicht wirksam war und die Räume tatsächlich renovierungsbedürftig sind. Solche Ansprüche wegen Veränderungen oder Verschlechterungen verjähren nach § 548 BGB sechs Monate, nachdem der Vermieter die Wohnung zurückbekommen hat. Bei einer konkreten Forderung hilft Ihnen der Mieterverein weiter.
Sie ziehen um und wollen Streichen und Transport nicht getrennt organisieren? Das übernimmt MovingPhil – Umzug und Renovierung aus einer Hand. Wie wir bewohnte Räume vorbereiten und was ein Anstrich ohne Auszug kostet, steht auf der Seite Wohnung streichen lassen; lackierte Türen und Heizkörper frischen wir unter Türen & Heizkörper lackieren auf.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Ob eine Klausel in Ihrem Vertrag wirksam ist, hängt vom genauen Wortlaut ab – im Zweifel hilft der örtliche Mieterverein.